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Beim Laubholz wird aufgrund seiner Beschaffenheit mit einem Qualitätstrennschnitt gearbeitet. Dies bedeutet, dass der Stamm solange ausgehalten wird bis die Qualität massgeblich ändert. Die Mindestlänge ist 3 Meter. Das Zumass beträgt 3% der Länge.
Für Laubstammholz ist ein Mindestdurchmesser von 40cm erforderlich. Dünnere Stämme werden als Brennholz aufgearbeitet und verkauft. Je dicker der Stamm umso wertvoller ist er.
Laubholz soll möglichst gerade ausgehalten werden. Dabei kann es sinnvoll sein eine Krümmung herauszuschneiden.
Laubholz wird in folgende Qualitäten eingeteilt. Qualität A, B, C und D. Wobei die Qualitäten C und D aufgrund der Preise oft besser als Brennholz verkauft werden.
Top Qualitäten sind astfreie Stämme ab einem Durchmesser von 50cm. Diese erlösen einen speziellen Preis. Sie sind so zu lagern, dass eine Besichtigung und Qualitätsbestimmung immer möglich ist. Ein Verkauf der Stämme über die Wertholzsubmissionen lohnt sich.
Laubholz ist ein stark verderbliches Produkt. Die Holzernte Saison beginnt im September und endet im Februar. Später sollte kein Laubholz mehr geerntet werden. Buche und Ahorn müssen spätestens Ende März verarbeitet sein. Eiche und Esche bleiben länger frisch und können auch im Sommer noch verkauft werden.
Laubholzkäufer benötigen aufgrund ihrer Produkte ganz spezielle Holzeigenschaften. Vor Beginn des Holzschlages müssen mit dem Käufer die Sortimente, Lieferzeitpunkt, Qualität, Menge und Preis fest vereinbart werden. Beginnen Sie keinen Holzschlag ohne klare Abmachungen.
Eine Holzabnahme muss nicht zwingend schriftlich erfolgen. Es lohnt sich aber alle wichtigen Punkte klar zu regeln. Bei Problemen ist eine schriftliche Vereinbarung vorteilhaft.
Hier bieten wir Ihnen einige Standard Aushaltungslisten an, welche Sie für Ihren Holzschlag verwenden können.
Gerne stellen wir Ihnen eine abgestimmte Aushaltungsliste zusammen, passend zu Ihrem geplanten Holzschlag.
Die persönliche Beratung ist kostenlos.